FFA-Referenzkinoförderung 2016 – Ende der Abruffrist am 15. Mai 2020

Pressemitteilung vom 31.03.2020

Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Referenzkinomitteln für das Berechnungsjahr 2016 endet am 15.05.2020.

Anerkannt werden Investitionsnachweise über Maßnahmen, die nach dem Datum der Antragstellung auf Bewilligung begonnen haben. Den Antrag auf Auszahlung finden Sie auf unserer Homepage  auf der Seite Kinoförderung im Abschnitt Kinoreferenzförderung.

 

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