FFA-Referenzförderung: Antragsschluss am 31. Januar 2024

Pressemitteilung vom 13.12.2023

Produktions- und Verleihfirmen, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2024 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Sie weitere Kinobesuche oder Preise im Online-Portal direkt melden, sofern Sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Besuchs- und Preis-/Festivalerfolgen erreicht haben. Andernfalls ist keine Meldung erforderlich.

Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2021 bis spätestens 31. Dezember 2023 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen späteren Fertigstellungstermine gilt der 31.01.2024 als spätestmöglicher Einreichtermin.

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de

Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de

Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de

Bitte reichen Sie das in der Antragsdatenbank vollständig ausgefüllte Antragsformular im Online-Portal ein und übersenden Sie anschließend den Antrag im Original an die Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin.

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