FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2022
Pressemitteilung vom 10.01.2022
Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2022 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht als „online eingereicht“ vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2023 berücksichtigt werden. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist! Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme müssen Sie eine Meldung im Online-Portal nur vornehmen, sofern Sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben. Sonstige Meldungen sind nicht erforderlich.
- Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
- Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
- Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de
Bitte übersenden Sie das in der Antragsdatenbank vollständig ausgefüllte Antragsformular im Original an die Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin.