FFA-Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme: Antragsschluss 31. Januar 2017
Pressemitteilung vom 17.01.2017
Produzenten für Lang- und Kurzfilme sowie Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2017 bei der FFA eingereicht haben.
Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge und Unterlagen, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.
Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die
Filmförderungsanstalt Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin
für die Referenzproduktion- und Referenzabsatzförderung
bei Karin Pennartz, Tel. 030-27577-415 (Email: pennartz@ffa.de)
für Referenzkurzfilmförderung
bei Jürgen Schöler, Tel. 030-27577-417 (Email: schoeler@ffa.de).