FFA-Referenzförderung: Antragsfrist für Referenzförderung für Kurzfilme mit Fertigstellung im Jahr 2022 endet am 31. Dezember 2024 / Registrierung im neuen FFA-Serviceportal erforderlich

Pressemitteilung vom 25.11.2024

Hersteller*innen von Kurzfilmen, die einen Erstantrag auf Zuerkennung von Referenzmitteln stellen wollen, müssen ihre Unterlagen innerhalb der nächsten fünf Wochen bei der FFA einreichen – die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2024. Eine vorherige Registrierung im neuen FFA-Serviceportal wird vorausgesetzt, und erst nach Freischaltung durch die FFA kann der Antrag auf Referenzmittel gestellt werden. Dies betrifft alle Kurzfilme mit Fertigstellung im Jahr 2022, die noch unter die Regelungen des FFG 2024 fallen.

Kurzfilme, die in den Jahren 2023 und 2024 fertiggestellt wurden, unterliegen ab 1. Januar 2025 den Bestimmungen des künftigen FFG. Anträge für diese Filme können erst ab 1. Januar 2025 gestellt werden.

Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme ist kein neuer Antrag erforderlich: Preise und Festivalteilnahmen können auf dem gewohnten Weg und mit den bekannten Zugangsdaten über das alte FFA-Antragsportal gemeldet werden – das Meldetool ist bereits freigeschaltet.

Kurzfilmförderung: Registrierung im Serviceportal (optimiert für Desktop-Ansicht)
Die Freischaltung erfolgt innerhalb einer Arbeitswoche.

 

Kontakt FFA: Karin Pennartz und Sonja Halbherr

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