FFA gleicht pandemiebedingte Verwerfungen bei der Referenzförderung Produktion, Verleih und Kino aus
Pressemitteilung vom 31.05.2021
Die Corona-Pandemie hatte auch erhebliche Auswirkungen auf die FFA-Referenzförderung*, einem für die deutsche Filmwirtschaft essenziellen Finanzierungsinstrument. Nachdem die Kinos ab Mitte März 2020 ganz geschlossen waren oder nur mit einer sehr reduzierten Auslastung spielen konnten, haben Filme, die in dieser Zeit ausgewertet wurden, nur einen Bruchteil der Referenzpunkte für die Besuchszahlen erwerben können, wie es in einem normalen Jahr möglich gewesen wäre. Dies führte auch zu erheblichen Verwerfungen zwischen Filmen, die im pandemiefreien Teiljahr und solchen, die im pandemischen Teiljahr gestartet sind.
Die FFA wirkt dem entgegen, indem sie – in Ergänzung der gesetzlichen Regelungen und zum Ausgleich der pandemiebedingten Verwerfungen – im Wirtschaftsjahr 2021 gemäß § 2 FFG eine einmalige strukturelle Sonderförderung für das Kinojahr 2020 für solche Filme zur Verfügung stellt, deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen erheblich betroffen sind.
Der Ausgleich erfolgt auf Basis der Referenzpunktwerte und des Fördervolumens eines pandemiefreien Durchschnittsjahres durch entsprechende Auffüllungen.
„Die Referenzförderung ist eines der Kernelemente der FFA-Filmförderung“, erklärt FFA-Vorstand Peter Dinges. „Deshalb war es uns sehr wichtig, sie auch für das Ausnahmejahr 2020 zu sichern. Weil das Filmförderungsgesetz aber keine pandemiebedingten Verzerrungen kennt, mussten wir eine gerechte und zielführende Lösung entwickeln. Ich bin sehr froh, dass uns dies mit den vereinten Kräften unserer Gremien, der Verbände, BKM und nicht zuletzt der FFA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter gelungen ist.“
Die Antragsfrist für die einmalige Referenz-Sonderförderung Produktion und Verleih beginnt am 1. Juni 2021 und endet am 28. Juni. Weitere Informationen, FAQs und Antragsformulare stehen für Produktion hier und für Verleih hier zum Download bereit.
Auch auf die Kinoreferenzförderung hatte die Pandemie starke Auswirkungen; viele Leinwände konnten die notwendige Mindestanzahl der Besucherpunkte nicht erreichen. Auch hier stellt die FFA eine einmalige Referenz-Sonderförderung zur Verfügung. „Im Gegensatz zu den Filmen waren die Kinos gleichmäßiger von der Pandemie betroffen, weil die Zeiten der Schließungen und Besuchsbeschränkungen für alle galten“, erläutert Peter Dinges. „Daher konnten wir gemeinsam mit der Branche ein Pauschalmodell entwickeln, nach dem der Ausgleich für die Leinwände, die den Schwellenwert 2020 nicht erreicht haben – in normalen Jahren aber erreicht hätten –, im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 880 Euro pro Leinwand beträgt.“
Die Antragsfrist für die einmalige Referenz-Sonderförderung Kino beginnt am 28. Mai 2021 und endet am 30. Juni. Weitere Informationen, FAQs und Antragsformulare stehen hier zum Download bereit.
https://www.ffa.de/kinos.html#cpid9770
Die vollständigen Listen der normal erworbenen Referenzförderungen sind hier abrufbar.
* Die Höhe der FFA-Referenzförderung Produktion und Verleih errechnet sich aus einem Punktesystem, dem der Besuchererfolg im Kino sowie Filmpreis- und Festivalauszeichnungen zugrunde liegen.
Die Fördergelder können von den Produzent*innen und Verleiher*innen innerhalb von drei Jahren unabhängig von Gremienentscheidungen verwendet werden. Kinoreferenzförderung erhalten Kinounternehmen, die für ihr Filmprogramm besondere Auszeichnungen erhalten haben bzw. hohe Besucherzahlen mit deutschen oder europäischen Filmen verzeichnen.