FFA: Filmabgabe für Kinobetreiber und Programmanbieter künftig online
Pressemitteilung vom 20.08.2014
Die FFA wird Anfang nächsten Jahres - voraussichtlich ab dem 1. Februar 2015 - die Online-Meldung für Kinobetreiber und Programmanbieter einführen und damit das Meldeverfahren deutlich vereinfachen. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen hierfür bereits in § 70 (3) FFG geschaffen.
Vor dem Hintergrund der geplanten Umstellung wird die FFA die erforderlichen Informationen an die Hersteller der Kinokassensoftware geben. Damit sollen die Dienstleister in die Lage versetzt werden, frühzeitig die Voraussetzungen für das Online-Meldeverfahren durch eine entsprechende Schnittstellenprogrammierung zu schaffen. Für Kinobetreiber, die noch nicht über ein elektronisches Kassensystem verfügen, wird es – genauso wie für Programmanbieter – die Möglichkeit zur manuellen Eingabe der Meldungen direkt über das FFA-Portal geben. Zu gegebener Zeit werden die Meldepflichtigen detailliert gesondert informiert.