DFFF und GMPF: Erhöhung der Förderintensität auf 30 Prozent der in Deutschland getätigten Produktionsausgaben und höhere Kappungsgrenzen
Pressemitteilung vom 03.02.2025
Die zentralen Rahmenbedingungen der neuen Richtlinien für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF) stehen nun fest.
Hierzu erklärt Staatsministerin Claudia Roth: „Wir haben mit der Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes einen ersten großen Schritt hin zu einer umfassenden Reform der Filmförderung getan. Dank der guten Zusammenarbeit mit Finanzminister Jörg Kukies war es uns auch möglich, die Richtlinien für den DFFF und GMPF kurzfristig zu reformieren und die Förderquoten von 20 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit sind wir als Standort für Filmproduktionen endlich wieder konkurrenzfähig im internationalen Wettbewerb und bauen eine Brücke bis zur Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung. Beides sind dringend notwendige weitere Schritte. Darin weiß ich mich auch mit den Verantwortlichen in den Ländern einig. Dafür haben wir von meiner Seite und mit meinem Haus alles so vorbereitet, dass es von einer neuen Bundesregierung schnell umgesetzt werden kann – und unbedingt auch schnell umgesetzt werden sollte.“
Die neuen Richtlinien sehen eine einheitliche Anhebung der Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den DFFF und dem GMPF auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten sowie erhöhte Höchstfördersummen (Kappungsgrenzen) pro Projekt vor. So werden beim DFFF I die Kappungsgrenzen von 4 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro und beim GMPF für Serien von 10 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro bzw. für Filme von 2,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro angehoben. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 begonnen haben. Zudem werden die Pflichten zur Kinoauswertung im DFFF gelockert. In beiden Richtlinien wurden Anpassungen zur Erleichterung der Antragsstellung und Ratenauszahlung vorgenommen.
Die neuen Richtlinien stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Sie sollen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung können Anträge auf Förderung von der Filmförderungsanstalt (FFA) bewilligt werden. Bis dahin kann von der FFA in Einzelfällen einem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt werden.
Im Einzelnen:
DFFF I
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für Produktionsunternehmen zur Herstellung programmfüllender Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme mit Auswertung im Kino.
Förderung
- 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten
- Höchstfördersumme 5 Millionen Euro
Einstiegsschwellen
- Spielfilme mit Gesamtherstellungskosten ab 1 Million Euro
- Animationsfilme mit Gesamtherstellungskosten ab 2 Millionen Euro
- Dokumentarfilme mit Gesamtherstellungskosten ab 200.000 Euro
DFFF II
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für Produktionsdienstleistungen zur Herstellung eines programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilms mit Kinoauswertung.
Förderung
- 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten
- Höchstfördersumme 25 Millionen Euro
Einstiegsschwellen
- Projekte mit deutschen Herstellungskosten ab 8 Millionen Euro und Gesamtherstellungskosten ab 20 Millionen Euro (bei animierten Filmen: 2 Millionen Euro)
GMPF
Geförderte Projekte
- Zuwendungen für Hersteller von Serien und Filmen, die nicht für die Erstauswertung im Kino vorgesehen sind.
Förderung
- Serien: Bis zu 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten (ADHK). Die Zuschusshöhe ist gestaffelt und beträgt, abhängig von den deutschen Herstellungskosten (DHK) und der Punktzahl im Kulturellen Eigenschaftstest, maximal 20 Millionen Euro pro Staffel.
- Filme: Bis zu 30 Prozent der ADHK, maximal 5 Millionen Euro
Einstiegsschwellen
- Gesamtherstellungskosten (GHK) bei fiktionalen Serien mindestens 30.000 Euro pro Minute bzw. mindestens 1,2 Millionen Euro pro Episode und mindestens 7,2 Millionen Euro pro Staffel.
- Gesamtherstellungskosten bei dokumentarischen Serien 9.000 Euro pro Minute bzw. mindestens 360.000 Euro pro Episode und mindestens 1,65 Millionen Euro pro Staffel.
- Gesamtherstellungskosten bei Filmen mindestens 25 Millionen Euro.
- Mindestens 40 Prozent der Gesamtherstellungskosten müssen in Deutschland ausgegeben werden.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen:
Deutscher Filmförderfonds DFFF
German Motion Pictures Fund GMPF