Ausfallfonds II der Bundesländer für Fernsehproduktionen - Anträge ab 4. Januar 2021 möglich
Pressemitteilung vom 17.12.2020
Covid19-bedingte Produktionsunterbrechungen werden auf absehbare Zeit nicht durch branchenübliche Ausfallversicherungen abgedeckt sein. Das stellt Produzenten und Produzentinnen von TV-Produktionen vor ein hohes wirtschaftliches Risiko. Auf Initiative der Bundesländer wurde zur Abmilderung von Schäden infolge Covid19-bedingter Produktionsunterbrechungen oder -abbrüche der sogenannte Ausfallfonds II ins Leben gerufen, im Rahmen dessen Mittel in Höhe von bis zu 43,5 Mio. Euro für den Zeitraum 01.11.2020-30.06.2021 zur Verfügung gestellt werden.
Anmelde- und leistungsberechtigt sind die Produktionsunternehmen von TV-Produktionen, die ihren Hauptsitz in einem Bundesland haben, das mit finanziellen Mitteln am Ausfallfonds II beteiligt ist. Folgende Bundesländer sind ab Programmstart an dem Fonds beteiligt: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Berlin*, Brandenburg*, Hessen*.
Die Richtlinie und weitere Informationen finden Sie hier. Das Antragsformular ist ab dem 01. Januar 2021 verfügbar.
* Für die Länder Berlin, Brandenburg und Hessen ist der Start des Programms für Mitte Januar 2021 geplant.