Antragstellung auch für FFA-Verleih- und Videoförderung ab sofort digital
Pressemitteilung vom 27.06.2016
Die FFA führt ab sofort auch in den Bereichen der Verleih- und Videoförderung die digitale Antragstellung ein. Wie in allen anderen Förderbereichen können die Antragsteller jetzt die erforderlichen Angaben unmittelbar über einen Link auf der Website der FFA eintragen. Die nötigen Zugangsdaten werden direkt über das Antragsportal vergeben.
Die zuvor umfangreiche analoge Verschickung von Unterlagen wie Konzept, Verträge, Finanzierungsplan u. a. m. entfällt somit künftig – diese stehen ab sofort im Online-Portal zur Verfügung. Allerdings muss spätestens fünf Werktage nach der jeweiligen Einreichung ein ausgedrucktes Antragsformular mit Originalunterschrift des Zeichnungsberechtigten auf dem Postweg in der FFA eingehen. Auch Filme auf DVD müssen weiterhin per Post verschickt werden.
Erste Einreichfristen für die digitale Antragstellung in den Förderbereichen Verleih und Video sind der 7. Juli (Video) und der 11. Juli (Verleih). Anträge auf Auszahlung von Referenzmitteln und rückgewährte Darlehen werden weiterhin auf der FFA-Website zum Download angeboten.
Mit den Online-Portalen wurde das Verfahren sowohl für die Antragsteller als auch die Bearbeitung und Verwaltung optimiert. Bereits 2014 hat die FFA erfolgreich die digitale Antragstellung in der Projektfilmförderung und Kinoförderung eingeführt – ein Jahr später in den Bereichen Drehbuchförderung und Förderung nach dem Deutsch-Französischen Filmabkommen. Darüber hinaus können Kinobetreiber- und Programmanbieter seit Februar 2015 der FFA ihre monatlichen Umsatz- und Besucherzahlen ebenfalls online übermitteln.