Neue Fördervoraussetzung: Einhaltung ökologischer Standards
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Die ökologischen Standards (s. Anlage 8 der DFFF-Richtlinie) gelten für Anträge, die ab dem 1. März 2023 bei der Filmförderungsanstalt (FFA) eingehen. Informationen zu den ökologischen Standards können Sie den FAQ auf der FFA-Themenseite Nachhaltigkeit entnehmen. Die notwendigen Angaben im Rahmen der Antragstellung sind über das digitale Tool zur Einhaltung der Ökologischen Standards einzureichen. Dieses wird voraussichtlich ab dem 15. März 2023 zur Verfügung stehen.